Für Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter im Rahmen internationaler Dienstreisen einsetzen, kann sich hieraus ein immenses Compiance-Risiko ergeben. Denn während die Mitarbeiter im Ausland tätig werden, verbleiben Sie in der Regel – gerade im Falle von Dienstreisen – auch im deutschen Sozialversicherungssystem. Um hier eine Doppelbelastung zu vermeiden, muss zwingend eine sogenannte A1-Bescheinigung beantragt werden.
Um die Compliance-Anforderungen im Zusammenhang mit der A1-Bescheinigung sicher zu erfüllen, muss die Antragstellung sinnvoll in die Strukturen des Unternehmens integriert werden. In der Regel ist hierfür die Personalabteilung zuständig. Dennoch kann es, je nach Organisationsaufbau im Unternehmen, auch notwendig sein, diese Aufgabe anderweitig anzugliedern. Wichtig hierbei ist, dass die eine direkte Verbindung zwischen Dienstreiseabwicklung und Antragstellung für die A1-Bescheinigung besteht. Daher sollte im Idealfall die Stelle damit betraut sein, die für die Organisation und Durchführung von Dienstreisen/Entsendungen federführend verantwortlich ist. Wird diese Aufgabe dezentral von verschiedenen Einheiten ausgeführt, kann sich ferner die Auslagerung der A1-Beantragung an einen externen Provider anbieten. Er übernimmt alle notwendigen Prozessaufgaben und überwacht die Einhaltung aller notwendigen Anforderungen im Zusammenhang mit Dienstreisen und Entsendungen.
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