Mit der richtigen Vertragsgrundlage die nötige Sicherheit schaffen
Fortgeltung bestehender Arbeitsverträge mit Erweiterung um zusätzliche Entsendeverträge
Ruhendstellung des bestehenden Arbeitsvertrages und Abschluss eines lokalen Arbeitsvertrages im Gastland
Grundsätzlich muss jedoch gesagt werden, dass in vielen Fällen keine klare Abgrenzung der beiden Möglichkeiten stattfinden kann. Dies auch vor dem Hintergrund, dass auch bei Abschluss von Entsendeverträgen mit fortbestehenden heimatlichen Arbeitsverträgen, aufgrund nationaler Regelungen teilweise im Gastland eine Arbeitsvereinbarung abzuschließen ist, wodurch es dann zur Vermischung beider Varianten kommen kann.
Aus vertraglicher Sicht spricht man von der klassischen Entsendung, wenn der bisher bestehende Arbeitsvertrag des Mitarbeiters auch während des Einsatzes im Ausland als Grundlage des Arbeitsverhältnisses fortbesteht. Zusätzlich zu diesem bestehenden Arbeitsvertrag wird ein Entsendevertrag abgeschlossen, der sämtliche Zusatzvereinbarungen für die Tätigkeit im Gastland enthält. Hierbei wird jedoch stets auch Bezug auf den bestehenden inländischen Arbeitsvertrag genommen.
Inhaltlich sollten Entsendeverträge mindestens die folgenden Bestimmungen enthalten:
Wie ausführlich und detailliert die einzelnen Punkte geregelt werden hängt in erster Linie natürlich auch von der Unternehmensgröße, -Struktur und der Anzahl der Entsendungen ab. Jedoch empfiehlt sich, bei der Erstellung von Entsendeverträgen darauf zu achten, dass diese für alle möglichen Entsendekonstellationen einsetzbar sind, um nicht für jeden Einzelfall Individualabsprachen treffen zu müssen. Dies birgt die Gefahr, dass Mitarbeiter ungleich behandelt werden und die unternehmerischen Ziele, die hinter einem Auslandseinsatz stehen, nicht mehr zuverlässig umgesetzt werden können.
Eine weitere wichtige Eigenschaft, die Entsendeverträge erfüllen sollten ist, dass sie die unternehmenseigenen Werte und Zielsetzungen auch auf den Auslandseinsatz von Mitarbeitern übertragen. Hierzu empfiehlt es sich, wesentliche Inhalte der “normalen” Arbeitsverträge, die das Unternehmensleitbild besonders zum Ausdruck bringen, auch im Entsendevertrag zu verankern. Dazu können beispielsweise Homeoffice-Regelungen, Arbeitszeitmodelle, unternehmensseitig gestellte Arbeitsmittel oder auch Urlaubsregelungen zählen. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele aus der Praxis die zeigen, wie Unternehmen arbeitsvertragliche Regelungen, die ihre Philosophie besonders kennzeichnen, auch in Entsendeverträgen umgesetzt haben.
Im Gegensatz zur klassischen Entsendung spricht man von einer Versetzung, wenn der im Ausland eingesetzte Mitarbeiter auch vertraglich in das aufnehmende Unternehmen eingegliedert wird. Hierzu schließen Mitarbeiter und Gastgesellschaft einen eigenständigen Arbeitsvertrag ab, der sämtliche Rahmenbedingungen des Auslandseinsatzes regelt. Der Arbeitsvertrag im Heimatland hingegen wird während des Entsendezeitraumes meist komplett ruhend gestellt. Hierzu wird in der Regel zwischen dem Mitarbeiter und der entsendenden Heimatgesellschaft zusätzlich eine Wiedereingliederungsvereinbarung geschlossen, die dem Mitarbeiter das Wiederaufleben des heimatlichen Arbeitsvertrages und eine Weiterbeschäftigung nach seiner Rückkehr aus dem Ausland zusichert.
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