Der Begriff der Abordnung stammt ursprünglich aus dem deutschen Dienstrecht und dem Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst und bezeichnet die vorübergehende, ganz oder teilweise Übertragung einer Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle (vgl. § 27 BBG). Im Rahmen der internationalen Arbeitnehmertätigkeit wird mit dem Begriff der Abordnung ein Entsendungstyp bezeichnet, bei dem Mitarbeiter in der Regel lediglich für wenige Monate im Ausland eingesetzt werden. Charakteristisch ist, dass auch während des Auslandseinsatzes das Arbeitsverhältnis im Heimatland weiterhin bestehen bleibt und lediglich durch befristete Zusatzvereinbarungen ergänzt wird. Der Mitarbeiter selbst behält seinen Lebensmittelpunkt im Heimatland, da die Familie ihn in der Regel nicht begleitet.
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