Auslandsumzüge sind Umzüge zwischen dem Inland und dem Ausland sowie innerhalb des Auslands (vgl. § 13 (1) BUKG).
Der Begriff stammt aus dem Bundesumzugskostengesetz, das das Umzugsrecht des Bundes und regelt. Ursprünglich für die Umzüge der Beamten des Bundes entworfen, findet es heute auch Anwendung auf die steuerliche Umzugskostenregelung von Privatpersonen bei beruflich bedingten Umzügen.
Ein Auslandsumzug, bei dem seitens des Arbeitgeber Umzugskosten steuerfrei erstattet werden können, liegt hiernacht dann vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen von Deutschland ins Ausland verzieht. Die steuerfreie Erstattung von Umzugskosten ist hierbei grundsätzlich nur im Rahmen der vom Bundesumzugskostengesetz und der Auslandsumzugskostenverordnung definierten Sachverhalte möglich. Ferner können für sonstige Umzugsauslagen pauschale Umzugskosten berücksichtigt werden, wobei hierfür der inländische Wohnsitz aufgegeben werden muss.
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