Per BMF-Schreiben vom 9. April 2020 – BStBl I S. 503 hat die Bundesregierung erstmals den Grundstein dafür gelegt, dass Arbeitgeber die Möglichkeit haben, ihren Arbeitnehmern bis zu 1.500 Euro Beihilfen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise steuer- und sozialversicherungsfrei […]