Ich bezahle nicht gute Löhne, weil ich viel Geld habe. Ich habe viel Geld, weil ich gute Löhne zahle.
(Robert Bosch)
Vergütungssysteme erfüllen in Unternehmen stets eine Vielzahl von Aufgaben. Mit der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland vergrößert sich diese Bandbreite an Aufgaben noch einmal bzw. nimmt deren Bedeutung und Komplexität stark zu. Daher ist es wichtig, die Vergütung der entsandten Mitarbeiter den jeweiligen Anforderungen anzupassen, damit sowohl auf Seiten des Unternehmens als auch auf Seiten des Mitarbeiters eine bestmögliche Grundlage für den Auslandseinsatz geschaffen wird.
Die Bezahlung der Arbeitsleistung eines entsandten Mitarbeiters ist viel mehr als nur eine monatliche Überweisung von Geld. Dahinter verbergen sich viele, teils komplexe Überlegungen aber auch enormes Gestaltungspotential. Der Grund: Heutzutage wollen sich Mitarbeiter mit ihrem Gehaltspaket identifizieren können, und auch Unternehmen leben ihre Philosophie längst auch im Bereich Vergütung und Benefits aus. Das gilt natürlich auch und erst recht bei Entsendungen von Mitarbeitern ins Ausland. Daher ist es wichtig ein Gehaltspaket zu schaffen, das allen Anforderungen gerecht wird. Bei allen individuellen Gestaltungsmöglichkeiten, die sich Unternehmen bieten, gibt es vier Bausteine die für ein optimiertes Vergütungsprogramm unerlässlich sind.
Beim Einsatz eines Mitarbeiters im Ausland wird dessen bisheriges Gehalt meist um zusätzliche Komponenten erweitert. Egal ob diese der Deckung von durch die Entsendung verursachten Kosten oder dem einfachen Anreiz bzw. der Entschädigung des Mehraufwandes dienen, jede Gehaltskomponente sollte sorgfältig geplant und der Höhe nach ausgearbeitet werden, um einerseits den Ansprüchen der Mitarbeiter gerecht zu werden, andererseits aber Ungleichbehandlungen zu vermeiden und die Kostenstruktur nicht aus den Augen zu verlieren.
Im Rahmen von Auslandseinsätzen können verschiedene Vergütungskonzepte Anwendung finden. Egal jedoch ob Nettolohnvereinbarung, direkte Steuerübernahme oder Zulagenmodell – alle Konzepte müssen im Einklang mit dem Steuerrecht stehen und dies nicht nur in Deutschland, sondern auch im jeweiligen Gastland. Und auch Gehaltskomponenten, die nicht durch die Entsendung bedingt sind (bspw. Aktienoptionen) können durch die Ansässigkeit des Mitarbeiters oder den ggfs. veränderten Auszahlungsort steuerlich beeinflusst werden. All dies gilt es, im Vorfeld zu berücksichtigen, um Arbeitgeber und Mitarbeiter vor späteren bösen Überraschungen zu bewahren.
Entsendungen stellen die Mitarbeiter der Lohnabrechnung eines Unternehmens oftmals vor große Herausforderungen. So ist beispielsweise zu prüfen, ob für die Entsendung gezahlte Gehaltskomponenten aus tatsächlich Bestandteil des Arbeitslohnes sind, ob diese steuerfrei oder steuerpflichtig ausgezahlt werden müssen und inwiefern gegebenenfalls bestehende Doppelbesteuerungsabkommen Einfluss auf eine Lohnsteuereinbehaltungsverpflichtung des Arbeitgebers haben. Aber auch verschiedene Steuerberechnungen, wie die Ermittlung des Bruttoarbeitslohnes bei einer abgeschlossenen Nettolohnvereinbarung, sind fachgerecht durchzuführen. Letztlich muss auch die deutsche Lohnabrechnung mit der des ausländischen Gastunternehmens abgestimmt werden, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern. All dies erfordert sorgfältige Planung und das nötige Know-How.
Mitarbeiter, die für ihren Arbeitgeber ins Ausland gehen erwarten, auch weiterhin sozial abgesichert zu sein. Für den Arbeitgeber bedeutet diese Erwartung eine enorme Verpflichtung und unter Umständen hohe Haftungsrisiken, sollten dabei Fehler auftreten. Wie der Mitarbeiter sozialversicherungsrechtlich positioniert ist, hängt in erster Linie von der Dauer seines Auslandseinsatzes und dem Entsendungsland ab. Hieran orientieren sich auch die vertragliche Gestaltung und weitere notwendige Schritte. In welchem Sozialversicherungssystem ist der Mitarbeiter zu versichern? Ist eine A1-Bescheinigung zu beantragen? Besteht ein Sozialversicherungsabkommen und welche Auswirkungen hat dies? All diese Überlegungen und Prüfungen müssen frühzeitig durchgeführt werden, um hier auf der sicheren Seite zu sein.
Gerade was Gehaltspakete angeht, zeigen sich viele Unternehmen heutzutage sehr kreativ und teils auch großzügig. Sie verkörpern damit den aktuellen Zeitgeist des Arbeitgebers, der sich mit seinen Mitarbeitern auf Augenhöhe zeigt und bei dem die Angestellten teil einer „Familie“ sind. Diese Qualität sollte auch während eines Auslandseinsatzes von Mitarbeitern erhalten bleiben und nicht durch eine konzeptionslose, uninspirierte Vergütung zerstört werden.
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